Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unternehmer (Stand Juli 2018)
A. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
gelten für alle unsere Geschätsbeziehungen mit unseren Kun-
den. Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Untenehmen (§ 14
BGB), eine juristische Person des Öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Der Abschnitt B der AGB enthält ergänzende Bestimmungen für
Verträge über den Verkauf und./oder die Lieferung beweglicher
Sachen („Ware“), Ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst
herstellen oder bei Zulieferern einkaufen.
Der Abschnitt C der AGB enthält ergänzende Bestimmungen für
Reparaturleistungen.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die AGB in der zum
Zeitpunkt der Beauftragung durch den Kunden gültigen bzw.
jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung
als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge,
ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen
müssten.
Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenste-
hende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als
wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zu-
stimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch
dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung
vorbehaltlos erbringen.
lm Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem
Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Ände-
rungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den
Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegen-
beweises, ein schritlicher Vertrag bzw. unsere schritliche
Bestätigung maßgebend.
§ 2 Vertragsschluss
( l) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies
gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Doku-
mentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkula-
tionen, Verweisungen auf die DIN-Normen), sonstige Produkt-
beschreibungen oder Unterlagen - auch in elektronischer Form -
überlassen haben.
(2) An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterla-
gen (im Folgenden: „Unterlagen") behalten wir uns unsere
eigentums- und urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungs-
rechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach
unserer vorherigen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht
werden und sind, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, auf
Verlangen unverzüglich an uns zurückzugeben.
§ 3 Zahlungsbedingungen
(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten
unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen
Preise, und zwar ab Betriebssitz des Werkunternehmers bzw.
Verkäufers zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungsstellung in
einer Summe zahlbar. Teilzahlungen sind nur möglich, wenn sie
vorher schriftlich vereinbart wurden. Wir sind jedoch, auch im
Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berech-
tigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse
durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir
spätestens mit der Auftragsbestätigung.
(3) Mit Ablauf von 14 Tage ab Rechnungsstellung kommt der
Kunde in Verzug. Die Vergütung ist während des Verzugs zum
jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen.
Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden
Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser An-
spruch auf den kaufmännischen Fälligkeitsziıns (§ 353 HGB)
unberührt.
(4) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungs-
rechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festge-
stellt oder unbestritten ist.
§ 4 Schadensersatzansprüche
(l) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgen-
den Bestimmungen nichts anderes ergibt, hatten wir bei einer
Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten
nach den gesetzlichen Vorschriften.
(Z) Auf Schadensersatz halten wir - gleich aus welchem Rechts-
grund - im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir
vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzli-
chen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten)
nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit,
b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
emöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regel-
mäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere
Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischer-
weise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die sich aus Absatz (2) ergebenden Haftungsbeschränkungen
gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von
Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriflen
zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel
arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit
der Leistung übernommen haben und für Ansprüche des Kunden
nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel
besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn
wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündi-
gungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB)
wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vo-
raussetzungen und Rechtsfolgen.
§ 5 Datenschutz
(1) Alle personenbezogenen Kundendaten werden unter Beach-
tung der Vorschrifien der Datenschutzgrundverordnung (DSG-
VO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Tele-
mediengesetzes (TMG) von uns gespeichert und verarbeitet. Der
Kunde hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichti-
gung, Übertragung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten
Daten; der Kunde kann sein Verlangen per Post, Telefax oder E-
Mail an uns senden.
(2) Die personenbezogenen Daten des Kunden, einschließlich
der Haus- und E-Mail-Adresse geben wir nicht ohne die aus-
drückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung des Kunden
an Dritte weiter. Der Kunde erklärt sich einverstanden und
darüber informiert, dass alle ihn betreffenden Daten aus der
Geschäftsbeziehung, auch personenbezogene im Sinne des
BDSG, im Rahmen unserer elektronischen Datenverarbeitung
gespeichert und im Rahmen der Auftragsbearbeitung und Ver-
tragsdurchführung an beauftragte Dienstleister weitergegeben
werden. Weitere Informationen zum Thema Sicherheit und
Datenschutz finden sich in unserer gesonderten Datenschutzer-
klärung.
§6 Gerichtsstand
Für diese AGB und die Vertragsbeziehungen zwischen Unter-
nehmen und Kunde gilt das Recht der Bundesrepublik Deutsch-
land unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbeson-
dere des UN-Kaufrechtes.
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches,
juristische Person des Öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-
rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher - auch interna-
tionaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser
Geschäftssitz. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Untemeh-
mer im Sinne von § 14 BGB ist.
Besondere Bestimmungen für den Verkauf
§ 1 Lieferfristen und Lieferverzug
(1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei
Annahme oder Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall
ist, beträgt die Lieferfrist ca. zwei Wochen ab Vertragsschluss.
(2) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir
nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfüg-
barkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unver-
züglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue
Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen
Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teil-
weise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegen-
leistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall
der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbe-
sondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere
Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abge-
schlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Ver-
schulden trift oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht
verpflichtet sind.
(3) Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den
gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung
durch den Käufer erforderlich.
(4) Die Rechte des Kunden gemäß § 4 des Abschnittes A und
unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss
der Leistungspflicht (z,B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzu-
mutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unbe-
rührt.
§ 2 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme,
Annahmeverzug
(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für
Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen
und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Be-
stimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas
anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versen-
dung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpa-
ckung) selbst zu bestimmen.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Ware, geht spätestens mit der Übergabe
auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die
Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Ver-
schlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits
mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer
oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten
Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist,
ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen
gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschrif-
ten des Werkverlragsrechtes entsprechend. Der Übergabe bzw.
Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der An-
nahme ist.
(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine
Mitwirkungshandlııng oder verzögert sich unsere Lieferung aus
anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir
berechtigt, Ersatz des hierauf erıtstehenden Schadens einschließ-
lich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen
und künftigen Forderungen aus dern Kaufvertrag und einer
laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderung) behalten
wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor
vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderung weder an
Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der
Kunde hat uns unverzüglich schrifllich zu benachrichtigen, wenn
ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder
Zugriffe Dritte (LB, Pfändungen) auf die uns gehörende Ware
erfolgen.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere
bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt,
nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten
oder/und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehaltes heraus-
zuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich
die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt,
lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt
vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht,
dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem
Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung
gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzli-
chen Vorschriften entbehrlich ist.
(4) Der Kunde ist bis zum Widerruf gemäß c) befugt, die unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang weiterzuveräußern und/oder zu verarbeiten.
In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmun-
gen:
a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbei-
tung, Vermischung oder Verbindung ımserer Waren entstehen-
den Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller
gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbin-
dung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so
erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte
der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im
Übrigen gilt für das Entstehen der Erzeugnisse das gleiche wie
für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses
entstehenden Forderungen gegen Dritte, tritt der Kunde schon
jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsan-
teils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir
nehmen die Abtretung an. Die in Absatz (2) genannten Pflichten
des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forde-
rungen.
c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns
ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuzie-
hen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns
gegenüber nachkomrnt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit
vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung
eines Rechtes gemäß Absatz (3) geltend machen. Ist dies aber
der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die
abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle
zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen
Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mit-
teilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis
des Kunden zur weiteren Veräußerung und Bearbeitung der
unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu widerrufen.
d) Übersteigt der realisicrbare Wert der Sicherheiten unsere
Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des
Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl frreigeben.
§4 Mängelansprüche des Kunden
(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln
(einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemä-
ßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die
gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes
bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen
Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware
an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat
(Lieferantenregress gem. §§ 478 BGB). Ansprüche aus Lieferan-
tenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware
durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch
Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.
(2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die
Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Verein-
barung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbe-
schreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder
von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-
Homepage) öffentlich bekannt gemacht wurden.
(3) Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach
der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt
oder nicht (§ 434 Abs. l S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äuße-
nıngen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussa-
gen) übernehmen wir jedoch keine Haftung.
(4) Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er
seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377,
351 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der
Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein
Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu
machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb
von 3 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht
erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung
schrifilich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemä-
ße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung
für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß
angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausge-
schlossen
(5) lst die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst
Wählen, ob Wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels
(Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache
(Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter
den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unbe-
rührt.
(6) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon
abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis
bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis
zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehal-
ten.
(7) Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung
erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die
beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle
der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache
nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacher-
füllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache
noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum
Einbau verpflichtet waren.
(8) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderli-
chen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-
und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen
bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung,
wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir
vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungs-
verlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Trans-
portkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangel-
haftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar,
(9) In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssi-
cherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der
Käufer das Recht, den Mangel selbst .zu beseitigen und von uns
Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu
verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unver-
züglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das
Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären,
eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vor-
schriften zu verweigern.
(10) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die
Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist
erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriflen
entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten
oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel
besteht jedoch kein Rücktrittsrecht,
(l l) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz
vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur
nach Maßgabe von Abschnitt A § 4 und sind im Übrigen ausge-
schlossen.
§ 5 Verjährung
(1) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allge-
meine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechts-
mängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme verein-
bart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
(2) Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk oder
eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise
für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaf-
tigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Veriährungsfrist
gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438
Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche
Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1,
Abs. 3, §§ 444, 445b BGB).
(3) Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten
auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzan-
sprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es
sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjäh-
nung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren
Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Kunden gem.
Abschnitt A § 4 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2(a) sowie nach dem
Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den
gesetzlichen Verjährungsfristen.
C. Besondere Bestimmungen fiür Repaturarbeiten
§ l Frist zur Durchführung der Reparatur
Soweit wir vereinbarte Liefer- und Fertigstellungstermine aus
Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten kön-
nen, sind diese Termine nicht verbindlich. Nicht zu vertreten
haben wir insbesondere Änderungen sowie das Fehlen von
Unterlagen (Baugenehmigung o.a.), die zur Autragsdurchfüh-
rung notwendig sind.
§ 2 Vergütung
(1) Wir sind berechtigt, dem Kunden den entstandenen Aufwand
in Rechnung zu stellen, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt
werden kann und es sich nicht uın Gewährleistungsarbeiten
handelt, soweit
(a) der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der
Technik nicht festgestellt werden konnte;
(b) der Kunde den vereinbarten Termin Schuldhaft versäumt;
(c) der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen
wurde;
(d) die Enıpfangsbedingungen bei Nutzung entsprechender
Produkte aus dem Bereich Unterhaltselektroník nicht einwand-
frei gegeben sind.
(2) Soweit im Rahmen von Reparnturaufträgen Leistungen nicht
vom Auftrag umfasst sind oder von der Leistungsbeschreibung
abweichen, kann der Kunde ein Nachtragsangebot anfordern
oder ein Nachtragsangebot von uns abgegeben werden. Soweit
das nicht geschieht, werden diese Leistungen nach Aufmaß und
Zeit berechnet. Hinsichtlich der Anzeige und des Nachweises
von Zeitarbeiten gilt bei der Erstellung von Bauleistungen § 15
Abs. 3 VOB/B.
(3) wir sind berechtigt, je nach Fortschritt der beauftragten
Arbeiten Abschlagszahlungen in Höhe von 90 % des jeweiligen
Wertes der geleisteten Arbeiten anzufordern bei Aufträgen,
deren Ausführungen über einen Monat andauern. Der Kunde hat
diese innerhalb von 10 Tagen nach Anforderung durch das
Unternehmen zu leisten.
§ 3 Mängelansprüche des Käufers
(1) Teile oder Leistungen, welche mit einem Sachmangel behaf-
tet sind, werden wir nach unserer Wahl unentgeltlich nachbes-
sern, neu liefern oder neu erbringen, soweit die Ursache des
Mangels bereits zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges verlag.
(2) Ansprüche auf Nacherfüllung verjähren in 12 Monaten ab
gesetzlichen Verjährungsbeginn; entsprechendes gilt für Rück-
tritt und Minderungen. Das gilt nicht für Schadensersatzansprü-
che aus einer Garantie, der Übernahme eines Beschaffungsrisi-
kos, wegen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit,
vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder arglistigen Handeln, oder
im Falle des § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerk und Sachen für Bau-
werke) und § 634 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel), eine längere
Frist gesetzlich festgelegt ist.
(3) Mängel sind schrifilich unverzüglich nach Erkennbatkeit für
den Kunden mitzuteilen und zu bezeichnen.
(4) Der Kunde darf bei Mängelansprüchen Zahlungen zurückbe-
halten, soweit sie in einem angemessenen Verhältnis stehen zum
Umfang der Sachmängel. Hingegen hat der Kunde kein Zurück-
behaltungsrecht, soweit die Mängelansprüche verjährt sind. Bei
unberechtigten Mängelrügen sind wir befugt, die uns entstande-
nen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.
(5) Der Kunde hat zur Nacherfüllung eine angemessene Frist zu
gewähren.
(6) Bei erfolgloser Nacherfüllung kann der Kunde - unbeschadet
etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten
oder die Vergütung mindern.
§4 Eigentumsvorbehalt
(1) Soweit im Rahmen der Reparaturarbeiten Ersatzteile einge-
fügt werden oder andere nicht wesentliche Bestandteile, behalten
wir uns das Eigentum an diesen Teilen bis zur Erfüllung aller
Forderungen gegen den Kunden aus diesem Vertrag vor.
(2) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder seinen Verpflich-
tungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach und haben wir
deshalb den Rücktritt vom Vertrag erklärt, können wir den
Gegenstand zum Zweck des Ausbaus der eingefügten Teile
herausverlangen. Sämtliche Kosten der Zurückholung und des
Ausbaus trägt der Kunde. Soweit die Reparatur beim Kunden
erfolgt, hat er uns die Gelegenheit zu geben, bei ihm den Ausbau
vorzunehmen. Arbeits- und Wegekosten gehen zu Lasten des
Kunden.
§ 5 Pfandrecht
(1) Wegen unserer Forderung aus dem Auftrag steht uns ein
Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in unseren Besitz
gelangten Gegenstand des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch
wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatz-
teillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht wer-
den, soweit sie mit dem Gegenstand im Zusammenhang stehen.
Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das
Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig sind.
(2) Holt der Kunde den Gegenstand nicht innerhalb von vier
Wochen nach Abholaufforderung ab, können wir ein angemes-
senes Lagergeld berechnen, Holt der Kunde den Gegenstand
nicht spätestens drei Monate nach der Abholaufforderung ab,
entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede
Haftung für leichte fahrlässige Beschädigung oder Untergang.
Einen Monat vor Ablauf dieser Frist senden wir dern Kunden
eine Verkaufsandrohung zu. Wir sind berechtigt, den Gegen-
stand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung unserer Forderungen
zum Verkehrswert zu veräußern. Einen etwaigen Mehrerlös
kehren wir an den Kunden aus.